Wenn Sie keine Reifeprüfung besitzen und studieren möchten, haben Sie die Möglichkeit mit einer Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für eine Studienrichtung zu erlangen.
Vorraussetzung ist eine entsprechende Vorbildung für das angestrebte Studium, die österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie ein Mindestalter von 22 Jahren (siehe bmukk).
Informationen zum Antrag und der Zulassung finden Sie auf der Seite der Studienabteilung der TU Wien.
Ansprechpartner für die Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtung Bauingenieurwesen ist Herr ao. Univ.-Prof. Dr.techn. J.M. Schopf (josef.michael.schopf@tuwien.ac.at).
Für die Studienberechtigungsprüfung gibt es die Möglichkeit um ein Stipendium bei der Studienbeihilfebehörde anzusuchen.